Ein Ort B. ist in Niederösterreich nicht nachzuweisen (auch nicht "Pischau" und "Wischau"). Da jedoch Munition von den Ständen über die Kremser Stadtkammer vor einem Türkenkrieg an einzelne Herrschaften ausgegeben wurde, muss es sich - der Vierteleinteilung entsprechend - bei der genannten "herrschafft Bischau stadt und schloss" um einen Ort in Niederösterreich nördlich der Donau handeln. Evtl. könnte es sich auch um einen Ort handeln, der historisch zu Niederösterreich, seit 1918/19 aber zur Tschechischen Republik gehört. Auch hier konnte bis dato kein passender Ort identifiziert werden.
Phonetisch am naheliegendsten wären die Orte "Litschau" oder "Maissau".
Trotz der Angabe als "Stadt" war eine Zuordnug nicht möglich. Zum Zusammenhang von Stadt und Grundherrschaft in Niederösterreich siehe GUTKAS, Bedeutung.