Der Ortsname dürfte abgekommen sein. Die einzige Person, die in den AMP (1706-1740) unter S. genannt ist ("Thomas Wibmer"), scheint mit identischen Gütern auch unter den Ortsbezeichnungen "Sigl" und "Mahd" auf. Familie Wibmer war nach HOFBAUER, Historischer Atlas, im Raum zwischen Seestetten, Primsdobl und Mahd reich begütert. Als größtes Gut in Mahd scheint im Urbar von 1674 das "Siglgut am Madt" auf. Siehe aher auch "Mahd" und "Sigl". Siehe dazu HOFBAUER, Historischer Atlas, 268.
S. lag in der Grafschaft Neuburg am Inn. Diese Grafschaft zählte seit (spätestens) 1506 zum Land ob der Enns und stand damit unter österreichischer Landeshoheit. Vgl. dazu STRNAD, Versuch, 263; KLÄMPFL, Geschichte, 35f. Auch Joseph von Hormayr betont, dass die Landeshoheit stets bei Österreich lag. Siehe HORMAYR, Statistik, 56.