Unklar, ob es sich um einen (abgekommenen) spezifischen Ort oder ein Waldgebiet in der Nähe von Sandbach/Seestetten handelt, das aber in jedem Fall zur Grafschaft Neuburg am Inn gehörte. Siehe dazu HOFBAUER, Atlas, 269. E. wid als "Ecklholz" auch in KLÄMPFL, Geschichte, 126, genannt.
Die einzige Person, die in den AMP (1706-1740) unter E. genannt wurde, ist "Abraham Räzinger". Zwischen Seestetten und Sandbach ist in der Karte des Königreichs Bayern von 1848 noch eine Liegenschaft "Ratzinger" verzeichnet. Vgl. die Karte des Königreichs Bayern (1848).
Die Grafschaft Neuburg am Inn zählte seit (spätestens) 1506 zum Land ob der Enns und stand damit unter österreichischer Landeshoheit. Vgl. dazu STRNAD, Versuch, 263; KLÄMPFL, Geschichte, 35f. Auch Joseph von Hormayr betont, dass die Landeshoheit stets bei Österreich lag. Siehe HORMAYR, Statistik, 56.